‘Forum’ Artikel: Sharing is caring!
Dies ist ein Artikel, den ich für die Zeitschrift ” Forum” (Ausgabe Nr. 305/März 2011) geschrieben habe. Neben diesem Artikel sind einige weitere sehr interessante Artikel in der Ausgabe erschienen. Wer sich für das Thema interessiert sollte also unbedingt die Zeitschrift ‘Forum’ unterstützen und die März Ausgabe kaufen!
Als Richard Falkvinge 2006 die erste Piratenpartei weltweit, die Piratenpartei Schweden, gründete war der Ausgangspunkt der gesamten Bewegung das marode und veraltete Urheberrechtssystem, sowohl in Schweden, als auch in der EU und weltweit. Die Piratenpartei Schweden und ihre weltweiten Schwesterparteien haben sich von diesen Wurzeln aus in wenigen Jahren zu Bürgerrechtsparteien mit erhöhtem Fokus auf Privatsphäre, Datenschutz, Transparenz des Staatsapparates, Demokratie und Menschenrechte entwickelt. Diese Entwicklung lässt erahnen welche gefährlichen Auswirkungen ein veraltetes Urheberrecht auf die Bevölkerung heutzutage ausüben kann wenn man die Konsequenzen bis zu Ende denkt.
Im Zusammenhang mit dem so genannten “geistigen Eigentum” werden die Begriffe “Copyright”, “Droits d’Auteurs” und “Urheberrecht” oft als Synonyme benutzt. Allerdings gibt es besonders zwischen dem englisch- amerikanischen (“Copyright”) und dem kontinental-europäischen Urheberrecht (“Droits d’Auteurs”, “Urheberrecht”) einige Unterschiede. Trotzdem beruht das Recht des so genannten “geistigen Eigentums” weltweit zu großen Teilen auf internationalen Verträgen. Viele Probleme des modernen Urheberrechts lassen sich so nur auf europäischer oder internationaler Ebene lösen. Nichtsdestotrotz haben einzelne Staaten, auch Luxemburg, genügend Spielraum die Gesetzeslage zu beeinflussen. Dieser Artikel zeichnet die Probleme des aktuellen Urheberrechts auf und erklärt wie auch in Luxemburg das Urheberrecht der technischen Entwicklung angepasst werden muss um den Sprung ins neue Jahrtausend zu ermöglichen.
A. Die Probleme des luxemburgischen Urheberrechts
Das luxemburgische Urheberrecht teilt ein großes Problem mit nahezu allen Urheberrechtssystemen der Welt: es beruht auf jahrhundertealten Konzepte, die in unserem Jahrtausend weder angemessen noch weiter vertretbar sind. Das heute alltägliche Konzept des verlustfreien Kopierens wurde von den ersten Urheberrechtstexten gar nicht bedacht. Dabei stößt das aktuelle Urheberrechtssystem gerade hier an seine Grenzen; einmal veröffentlicht lassen sich Werke tausendfach vervielfältigen, ohne Qualitätsverlust oder Mangelerscheinung. Der Benutzer kann Werke mit einem Mausklick erhalten, vervielfältigen und verbreiten. Diese Möglichkeiten werden vom aktuellen Urheberrecht aber nicht gefördert, sondern ausgebremst.
1. Kein Recht auf Privatkopie
Das wohl größte Problem der aktuellen Rechtslage in Luxemburg ist die Nicht-Regulierung der Privatkopie. Obwohl das Recht auf Privatkopie in dem Urheberrechtsgesetz von 2001 verankert ist, unterliegt es der Bedingung, dass die Rechteinhaber einen “gerechten finanziellen Ausgleich” erhalten. Die Bedingungen der Festlegung von Höhe und Art der Einbeziehung dieses finanziellen Ausgleichs, sowie die Höhe selber sollen per großherzoglicher Verordnung festgelegt werden, was bis Heute allerdings noch nicht geschehen ist. Somit existiert zur Zeit keine wirksame gesetzliche Regelung der Privatkopie in Luxemburg.
Die Konsequenz dieser Regelung ist nicht nur, dass den rechtmäßigen Besitzern von CDs, DVDs oder Unterhaltungselektronik untersagt wird für private Zwecke Kopien anzufertigen, sondern auch, dass ein Großteil der Bevölkerung kriminalisiert wird. Jede selbst zusammengemixte Party-CD, jedes von einem PC auf den anderen kopierte MP3 Musikstück ist aktuell eine nichtautorisierte Kopie und der Vervielfältiger kann zivil- und strafrechtlich verfolgt werden. Fälle von nichtautorisierten Privatkopien werden in Luxemburg jedoch nicht konsequent verfolgt. Dies zeigt eindeutig, dass die Behörden sich bewusst sind, dass die aktuelle Regelung absolut unzureichend ist. Die tausendfach in luxemburgischen Haushalten durchgeführte Privatkopie muss endlich legalisiert werden!
2. Tauschen verboten
Der Austausch und die Weitergabe von urheberrechtlich geschützten Werken ohne die Erlaubnis des Rechteinhaber ist in Luxemburg verboten, sowohl im privaten, als auch im kommerziellen Rahmen. Das beinhaltet sowohl das klassische unentgeltliche Weitergeben von physischen Inhalten (z.B. das Verschenken von Mixed-Tapes) bis zum modernen “Filesharing”. Der verliebte Teenager, der seinem Schwarm eine Mixed-CD schenkt macht sich also genauso strafbar wie die PC-Benutzerin, die ihr neues Lieblingslied mit Freunden tauscht.
Die Idee, dass der Konsument mit dem rechtmäßig erworbenen Werk im privaten Rahmen nicht tun und lassen kann was er will setzt sich hier fort. Wir befinden uns in dem widersprüchlichen Fall wo ich ein gekauftes Buch, CD oder DVD verbrennen darf, es aber nicht kopieren und verbreiten darf. Die Verbreitung von Wissen und Kultur wird vom aktuellen Urheberrecht somit aktiv behindert.
Hier zeigt sich deutlich der inhärente Gegensatz und die Scheinheiligkeit der Verfechter des “geistigen Eigentums”; das Produkt des Intellekts eines Schöpfers wird mit einer physischen Ware gleichgesetzt. Die Konsequenz aus dieser (falschen) Überlegung wäre es, dass der rechtmäßige Besitzer alle Eigentumsrechte besitzen würde. Beim “geistigen Eigentum” ist das allerdings nicht der Fall; das Urheberrecht verbietet dem Besitzer elementare Rechte, wie z.B. sein Eigentum in der Art und Weise benutzen zu können wie er es will oder weiterzugeben.
Das Produkt geistigen Schaffens ist in keinem Fall mit physischen Waren gleichzusetzen und dieser unpassende Vergleich legt die Basis für die Probleme des aktuellen Urheberrechts. Der Begriff “geistiges Eigentum” hat nur eine Bedeutung für den Rechteinhaber, der laut aktuellem Urheberrecht über sein Werk wachen können soll, und das sogar bis 70 Jahre nach seinem Tod.
3. 70 Jahre lange Schutzdauer
International ist vor allem die Schutzdauer von 70 Jahren bis nach dem Tod das Autors anzufechten. Diese unvertretbar lange Schutzdauer kam nur durch das jahrelange Lobbying der Verwerterindustrie zustande und hat heutzutage große Auswirkungen auf die Verfügbarkeit von Wissen und Kultur. Einige wenige Großkonzerne besitzen, zum Nachteil der Allgemeinheit und öfters auch der Autoren und deren Familie, das Monopol auf Allgemeinwissen und Kulturgut. Das gerne von Verfechtern von einem restriktiven Urheberrecht benutzte Argument, dass “die Autoren geschützt werden sollen” zeigt hier besonders gut seine Arbsurdität, wenn Urheberrechte bis 70 Jahre nach dem Tod des Autors gelten.
4. Konsequente Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen gefährdet die Grundrechte
Neben den praktischen Einschränkungen für die Konsumenten und den Verlust von Wissen und Kultur für die Allgemeinheit birgt das altmodische Urheberrecht ein großes Risiko für die Bürger Luxemburgs und der EU. Wie das unrühmliche Beispiel Frankreich (HADOPI) zeigt, werden zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen demokratiefeindliche Methoden angewandt, die in keinster Weise zu rechtfertigen sind. Schnüffelsoftware auf dem Rechner, Verurteilungen im Schnellverfahren, gelockerte Unschuldsvermutung und Überwachung der Internetbenutzer sind die Folge.
Die Folgen des überholten Urheberrechts sind schon jetzt weltweit zu spüren; in den USA werden Menschen, die ihre Lieblingssongs mit Freunden teilen wollen zu hunderttausenden Dollar Strafe verurteilt, in Frankreich, England, Australien werden Überwachungsstrukturen aufgebaut um veraltete Geschäftsmodelle durchzuprügeln, auch die EU arbeitet schon an Internetsperren und Webfiltern. Diese Entwicklung ist wohl nicht das alleinige Ergebnis eines veralteten Urheberrechts, aber die Bemühungen der Verbraucherindustrie besonders in den USA und der EU ihre Geschäftsmodelle zu retten haben jetzt schon verheerende Auswirkungen auf die Grundrechte der Bürger.
B. Ein modernes Urheberrecht im Interesse der Schöpfer und der Allgemeinheit
Das aktuelle Urheberrecht in Luxemburg und in der EU ist in der modernen Welt nicht mehr zu verteidigen. Ein Umdenken beim Gesetzgeber und die Wandlung des Urheberrecht als repressives Mittel zur Vermarktung von Wirtschaftsinteressen zu einem Werkzeug der Balance zwischen den Interessen der Schaffenden und der Allgemeinheit muss erfolgen.
In Luxemburg ist der erste Schritt in die richtige Richtung die bedingungslose Legalisierung der Privatkopie und des privaten Austauschs von Kultur und Wissen. Um diese Forderung umsetzen zu können müssen jegliche DRM (Digital Rights Management) oder sonstige Maßnahmen, die das Kopieren und Tauschen von Werken verhindern verboten werden. Das Urheberrecht muss sich von der Idee des “Eigentums” trennen und akzeptieren, dass eine Idee keine Ware ist. Einmal ausgesprochen (veröffentlich) lässt sich eine Idee nicht mehr einfangen, sie gehört niemandem und darf von jedem benutzt werden. Diese Entwicklung ist nicht nur nicht mehr aufzuhalten, sondern auch zum Vorteil der Schöpfer und eines breiteren Zugangs zu Wissen und Kultur.
Wichtig ist es hierbei, dass der Staat nicht als Unternehmensberater auftritt und Schaffenden ein Vermarktungsmodell aufdrängt. Modelle wie die Kulturflatrate oder von Verwerterorganisationen eingesammelte Gebühren sind abzulehnen, da diese niemals einen gerechten Verteilerschlüssel zulassen und die Überwachung der gesamten Kultur und Wissenskanäle erfordern. In einer Zeit, in der jeder Mensch sein Wissen teilen und seine Kreativität zur Schau stellen kann sind diese altmodischen Verteilerinstitutionen überflüssig. Die Idee, dass Kreative nur echte Künstler sind, wenn sie ihre Werke verkaufen ist zu Zeiten von Youtube, Blogs & Co veraltet!
Zu diesem Zeitpunkt kommt von den Gegnern einer Reform des Urheberrecht das alteinhergeholte Argument “aber wie sollen Künstler denn Geld verdienen?”. Die einzig richtige Antwort darauf ist: “Wie sie wollen!”. Dutzende neue und alte Geschäftsmodelle funktionieren trotz und gerade wegen dem regen und freien Austausch von Wissen und Kultur. Lassen sich Künstler auf die neuen Technologien ein werden sie belohnt; Beispiele wie Nine Inch Nails (veröffentlichen ihre Musik kostenlos und verdienen Millionen damit) oder Paolo Coelho (über 65 Millionen verkaufte Bücher, die auch kostenlos über Filesharing Plattformen veröffentlicht werden) zeigen, dass gerade der Austausch die Menschen anregt in Kultur zu investieren. Nicht umsonst ergeben unabhängige Studien, dass Menschen, die viel Musik herunterladen auch viel mehr Geld für Kultur ausgeben. Das Internet propagiert weder eine “kostenlos Kultur” noch “Kannibalismus”; es ist eine Möglichkeit für jeden Künstler seine Werke weltweit zu geringen Kosten anzubieten. Der Künstler muss sich dieser Möglichkeiten nur bewusst werden und sie ausnutzen, anstatt wie die Verwerterindustrie beharrlich an veralteten Geschäftsmodellen festzuhalten.
Die Reform des Urheberrechts ist zum Kampf für freies Wissen und Kultur geworden. Auf der einen Seite sind die Verwertergesellschaften, auf der anderen die Künstler, Konsumenten und Bürger. Innovation, wissenschaftliche und gesellschaftliche Weiterentwicklung kann nur durch das Teilen, Verbreiten und Verarbeiten von aktuellem Wissen funktionieren. Die Öffnung des Urheberrechts, in Luxemburg und international, ist unumgänglich und somit nur eine Frage der Zeit. Die Piratenpartei setzt sich für eine Lösung des Problems ein und kritisiert das krampfhafte Festhalten an überholten Vorstellungen. Wissen und Kultur sind frei und finden ihre Wege!
