Urheberrecht in Luxemburg: Kopierschutz und DRM Maßnahmen
Wie ich letzte Woche erwähnt hatte gibt es derzeit keine Ausnahmeregelung für privates Kopieren im Luxemburger Urheberrecht. Dieses Fehlen des Rechts auf Privatkopien hat auch Auswirkungen auf die Regelung von Kopierschutz, DRM & Co.
Kopierschutz umgehen verboten!
Aktuell sieht das luxemburgische Gesetz die Möglichkeit vor, Werke mit Hilfe technischer Maßnahmen vor Urheberrechtsverletzungen zu schützen 1. Diese Regelung beinhaltet somit sowohl den klassischen Kopierschutz (es wird verhindert, dass eine unautorisierte Kopie des Werkes hergestellt wird) als auch das sogenannte Digital Rights Management (DRM), was über den Kopierschutz hinaus geht (z.B. das Werk ist nur in bestimmten Geräten abspielbar oder nur bei aktiver Internetverbindung).
Das (private und kommerzielle) vorsätzliche Umgehen dieser technischen Maßnahmen, sowie der Besitz, die Herstellung, die Verbreitung, das Verkaufen oder das Bewerben zu kommerziellen Zwecken von Mitteln, die es erlauben diese technischen Maßnahmen zu umgehen sind verboten.2
Allerdings dürfen die eingesetzten technischen Maßnahmen die Benutzung des Werkes für den legitimen Besitzer nicht verhindern oder erschweren.3 Privatkopien sind in dieser Regelung ausdrücklich inbegriffen 4, was allerdings keinen Einfluss auf die restriktive Regelung in Bezug auf Kopierschutz und DRM hat. Da das Recht auf Privatkopie in Luxemburg nicht existiert, darf der legitime Besitzer keine Kopien anfertigen, also auch nicht den Kopierschutz umgehen. Wären Privatkopien in Luxemburg erlaubt, wären jegliche Maßnahmen, die das private Kopieren eines Werkes verhindern würden nicht zulässig, da eine Privatkopie anfertigen eine legitime Benutzung des Besitzers wäre. Da das Recht auf Privatkopien allerdings zu diesem Zeitpunkt nicht gegeben ist, bleiben auch restriktive DRM Maßnahmen zulässig und das Umgehen solcher Massnahmen verboten.
Wie immer gilt: der Rechteinhaber kann das Kopieren des Werkes und Umgehen von Kopierschutz erlauben. Es wird allerdings selten der Fall sein, dass ein Werk unter einer offenen Lizenz veröffentlicht, aber mit einem Kopierschutz versehen wird.
Ausnahme Computerprogramme
Computerprogramme unterliegen einer gesonderten Regelung.5 Das Umgehen technischer Maßnahmen zum Schutz vor Urheberrechtsverletzungen ist nicht illegal, da das Gesetz das legitime Kopieren des Computerprogramms vorsieht (Sicherheitskopie).6 Allerdings ist die kommerzielle Verbreitung oder der Besitz von Mitteln, die das unrechtmäßige Umgehen dieser Maßnahmen erlauben verboten.7 Diese Regelung macht es sehr schwierig für Unternehmen legale Sicherheitskopien anzufertigen, da es in der Praxis nicht möglich ist rechtmäßiges von unrechtmäßigem Umgehen zu unterscheiden. Der legale Besitz von Mitteln die es erlauben den Kopierschutz zu umgehen wird also sehr schwer gemacht.
Eine weitere Baustelle des luxemburgischen Urheberrechts
Die Nicht-Regelung der Privatkopie hat Konsequenzen für die Regelung des Kopierschutzes und DRM Maßnahmen. Die bloße Bestätigung des Rechts auf Privatkopie wird allerdings nicht reichen um DRM Maßnahmen einzuschränken. So dürfte zwar eine Privatkopie hergestellt werden, die Erlaubnis das Format zu wechseln (z.B. CD auf MP3) ergibt sich allerdings nicht aus dem bestehenden Text. DRM Maßnahmen müssen also, neben dem Recht auf Privatkopie, explizit verboten werden, da sie den legitimen Benutzer davon abhalten das erworbene Werk so zu benutzen, wie er es möchte.
Nächste Woche: Verfolgung von Filesharing in Luxemburg
