Urheberrecht in Luxemburg: die Privatkopie
In unseren Nachbarländer werden Urheberrechtsverletzungen immer aggressiver verfolgt (z.B. Frankreich, Deutschland). In Luxemburg kann noch relativ unbehelligt vor sich hin kopiert, verbreitet und heruntergeladen werden. Die Zurückhaltung bei der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen in Luxemburg bedeutet aber nicht, dass nicht täglich geltende Gesetze (oft) unwissentlich oder wissentlich verletzt werden. Deshalb werde ich in der Serie “Urheberrecht in Luxemburg” mit einigen Mythen aufräumen, was in Luxemburg verboten oder erlaubt ist. Den Anfang macht die Privatkopie.
Der fehlende “gerechten finanziellen Ausgleich”
Als Privatkopie wird die Kopie eines urheberrechtlich geschützten Werkes für die nicht gewerbliche und nicht öffentliche Nutzung bezeichnet.1 Die Privatkopie zu unmittelbaren oder mittelbaren nicht-kommerziellen Zwecken ist in Luxemburg eine Ausnahme des exklusiven Rechts des Urhebers über sein Werk zu bestimmen Diese Ausnahme ist an die Bedingung geknüpft, dass die Rechteinhaber einen “gerechten finanziellen Ausgleich” erhalten.2 Die Kopie darf nur im unmittelbaren Freundes- und Familienkreis verwendet werden. Jede kommerzielle Verwendung ist untersagt. Als kommerzielles Unternehmen sieht das Gesetz jedes Unternehmen, dessen direktes oder indirektes Ziel einen ökonomischen oder kommerziellen Vorteil vorsieht.3
Die Bedingungen der Festlegung von Höhe und Art der Einbeziehung dieses finanziellen Ausgleichs soll laut Gesetz per großherzoglicher Verordnung festgelegt werden, was bis Heute allerdings noch nicht geschehen ist. Die Existenz dieses “finanziellen Ausgleichs” ist die notwendige Bedingung für die Anwendung des Rechts auf die Privatkopie. Aufgrund des Fehlens des “finanzielles Ausgleichs” für die Rechteinhaber ist das Recht auf Privatkopie in Luxemburg zur Zeit somit nicht gegeben.
Die Einschränkung der Rechte des Urhebers zur „privaten Benutzung“ des Werkes ist von einer EU Richtlinie vorgesehen.4 Die Umsetzung dieser Einschränkung ist allerdings optional für die Mitgliedsstaaten; das aktuelle Fehlen des Rechts auf Privatkopie in Luxemburg verletzt also nicht geltendes EU Recht.
Computerprogramme unterliegen einer speziellen Regelung nach der Kopien (zu privaten und kommerziellen Zwecken) erlaubt sind, wenn diese notwendig zur Benutzung des Computerprogramms sind (Sicherheitskopie).5
Es ist aktuell als Privatperson also nicht erlaubt eine CD, DVD, MP3 usw. zu kopieren. Des Teenagers liebstes Valentinsgeschenk, die Mixed-CD, ist ebenso nicht mit aktuellem luxemburgischen Urheberrecht vereinbar wie das Kopieren einer CD um sie z.B. im Auto und im Wohnzimmer abspielen zu können.
Wohlgemerkt handelt es sich hierbei immer um nicht-autorisierte Kopien; d.h. gibt es eine Erlaubnis seitens des Rechteinhabers (z.B. das Werk wurde unter einer Creative Commons Lizenz veröffentlicht), dann darf die Kopie angefertigt werden.6
Rechtliche Unsicherheit wegen der Nicht-Regulierung der Privatkopie
Bei der aktuellen Rechtslage verwundert es nicht, dass die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen in Luxemburg noch sehr zurückhaltend ist. Das Risiko bei konsequenter Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen einen Großteil der Bevölkerung zu kriminalisieren ist genau so groß wie die Blamage der Verantwortlichen wenn das breite Publikum erfährt, dass es in knapp sieben Jahren noch immer nicht gelungen ist die nötige großherzoglicher Verordnung zu verabschieden. Die aktuelle Situation ist inakzeptabel und muss schnellst möglichst im Interesse der Allgemeinheit und der Rechtssicherheit behoben werden.
Nächste Woche: Kopierschutz & DRM Maßnahmen
- Wikipedia: Privatkopie ↩
- Art. 10 4° de la loi du 18 avril 2001 sur les droits d’auteur, les droits voisins et les bases de données, telle que modifiée par la loi du 29 avril 2004 ↩
- Art. 1 (2) de la loi du 28 mai 2009 sur la propriété intellectuelle ↩
- Art.10 Richtlinie 92/100/EWG des Rates vom 19. November 1992 zum Vermietrecht und Verleihrecht sowie zu bestimmten dem Urheberrecht verwandten Schutzrechten im Bereich des geistigen Eigentums ↩
- Art. 35 a) de la loi du 18 avril 2001 sur les droits d’auteur ↩
- Diese Kopie ist dann allerdings keine Privatkopie im sinne des Gesetzes, sondern eine vom Urheber autorisierte Vervielfältigung. ↩
Da “das Kopieren einer CD um sie z.B. im Auto und im Wohnzimmer abspielen zu können” nicht erlaubt ist, ist wohl auch das Überspielen von Musik auf mp3-Player nicht erlaubt?
Wie verhällt sich dieses Gesetz mit Musik die man legal aus dem Internet heruntergeladen (amazon/iTunes) hat. Darf man diese nicht auf CD brennen, da dies ja eine Kopie des auf dem Computer befindlichen Originals wäre?
Das hängt von der Erlaubnis des Autors/Verkäufers ab. Ich benutze kein iTunes, deswegen kann ich das nicht genau sagen, aber in den Nutzungsbedingungen von iTunes soll drin stehen, dass man die MP3 mehrere male kopieren darf. Ob das den Wechsel auf ein anderes Medium (z.B. CD) beinhaltet weis ich nicht. Dazu muss man die Nutzungsbedingungen durchlesen.
Allgemein gilt aber auch hier: Du darfst nur das machen was dir erlaubt wurde. Die Privatkopie ist in Luxemburg nicht geregelt, also nicht legal, also darfst du ohne Erlaubnis auch deine legal gekauften MP3s nicht auf CD brennen. Da musst du dir dann schon die CD kaufen (macht Sinn, oder?).